Corona: Einschränkungen für den Sportbetreib

Liebe Teilnehmer*innen unserer Sportangebote,

die Corona-Krise schränkt uns als Sportverein auch in diesem Winter wieder stärker ein. In unserem Fokus steht dabei immer Eure Gesundheit und die unserer Übungsleiter*innen! Bitte haltet Euch in Eurem eigenen Interesse daran. Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung gilt in NRW ab dem 24.11.2021 im gesamten Kultur- und Freizeitbereich 2G. Die Vorlage eines Schnelltestes oder PCR-Tests genügt nicht mehr.

NEU ab 24.11.2021

  • Für jegliche Sportausübung ist der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Besucher und Zuschauer sowie begleitende Erwachsene
    in den Kindergruppen. Hiervon ausgenommen sind nur Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.
  • Der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer vollständigen Genesung (z.B. durch ein Schreiben des Gesundheitsamts) ist bei jeder Veranstaltung mitzubringen.
  • In allen Veranstaltungen, die nicht im Freien stattfinden, müssen wir auch Teilnehmerlisten führen. Diese sind obligatorisch für den Fall der Fälle gegenüber dem Gesundheitsamt.

Weitere Informationen findet auf unserer Seite mit den Hinweisen für Teilnehmer.